⚠️ Gesetzliche Pflicht seit 2019 · Bußgeld bis 200.000 € · Jetzt kostenlos prüfen →
📦 Verpackungsgesetz · VerpackG · LUCID

LUCID Anmeldung:
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Jeder, der in Deutschland Produkte mit Verpackung verkauft oder versendet, muss sich im LUCID-Register anmelden. Wir erklären Ihnen in 2 Minuten was gilt – und verbinden Sie kostenlos mit einem geprüften Anbieter.

  • Online-Händler, Amazon-Seller, Shopify-Shops
  • Importeure und ausländische Firmen
  • Kleine Mengen – auch Kleinstmengen sind betroffen
  • Keine Ausnahme für Startups oder Gründer

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Was ist LUCID – und warum ist es Pflicht?

LUCID ist das zentrale Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Seit dem 1. Januar 2019 müssen sich alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen dort registrieren.

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Das Verpackungsgesetz

Das VerpackG verpflichtet Hersteller und Händler, sich verantwortlich für ihre Verpackungen zu zeigen – durch Registrierung und Beteiligung an einem dualen System.

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Das LUCID-Register

LUCID ist die öffentlich einsehbare Datenbank, in der alle registrierten Unternehmen stehen. Fehlt Ihr Unternehmen dort, können Marktplätze Ihren Account sperren.

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Duale Systeme

Neben der LUCID-Registrierung müssen Sie sich bei einem Dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh) anmelden und eine Lizenzgebühr zahlen.

Diese Unternehmen müssen sich registrieren

Sie sind sehr wahrscheinlich betroffen, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

Detaillierte Übersicht: Wer ist betroffen? →
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Was passiert ohne Registrierung?

Wer sich nicht rechtzeitig registriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Hinzu kommt: Amazon, Zalando und andere Marktplätze prüfen aktiv die LUCID-Datenbank und können Accounts ohne gültige Registrierung deaktivieren – teils ohne Vorwarnung.

→ Was kostet ein Bußgeld im Vergleich zu einem Dienstleister?

Das fragen andere Händler

Ja, grundsätzlich auch als Kleinunternehmer. Die Registrierungspflicht hängt nicht von Ihrer Umsatzgröße ab, sondern davon, ob Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen. Es gibt jedoch bei sehr kleinen Mengen Erleichterungen – eine individuelle Prüfung ist sinnvoll.
Wenn Sie rein digitale Produkte (z. B. Software, Downloads, Beratungsleistungen) anbieten und keine physischen Waren versenden, sind Sie in der Regel nicht betroffen. Sobald Sie aber auch physische Waren mit Verpackung versenden, gilt die Pflicht.
Vor dem ersten Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Das bedeutet: Sie müssen registriert sein, bevor Sie Ihr erstes Paket versenden – nicht im Nachhinein.
Die Registrierung im LUCID-Register selbst ist kostenlos. Kosten entstehen durch die Beteiligung am dualen System – je nach Menge und Material zwischen wenigen Euro und mehreren hundert Euro pro Jahr. Ein Dienstleister übernimmt die gesamte Abwicklung für Sie.
Ja, die Registrierung ist technisch selbst möglich. Viele Händler nutzen aber einen Dienstleister, weil die jährliche Mengenmeldung und die Lizenzierung beim dualen System komplex sind und Fehler teuer werden können.
LUCID ist das öffentliche Register – dort registrieren Sie Ihr Unternehmen und werden öffentlich sichtbar. Das duale System ist der Entsorgungs-Dienstleister, dem Sie eine Lizenzgebühr zahlen und der dafür sorgt, dass Ihre Verpackungen ordnungsgemäß erfasst und verwertet werden. Beides ist Pflicht.
→ Die 5 häufigsten Fehler bei der LUCID-Registrierung

Unsicher, ob Sie betroffen sind?

Wir klären das kostenlos – und verbinden Sie direkt mit dem passenden Anbieter für Ihre Menge.

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