Diese Fehler machen Online-Händler immer wieder – teils aus Unwissenheit, teils weil die Abläufe wirklich verwirrend sind.
Der häufigste Fehler. Die Registrierung muss vor dem ersten Inverkehrbringen abgeschlossen sein – nicht im Nachhinein. Wer erst registriert, wenn ihn ein Marktplatz darauf hinweist, hat unter Umständen bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen.
✅ Lösung: Registrierung vor dem ersten Versand abschließen.
LUCID und duales System sind zwei verschiedene Pflichten. Viele registrieren sich im LUCID-Register und glauben, damit sei alles erledigt. Die Beteiligung an einem dualen System (und die Zahlung der Lizenzgebühr) ist aber ebenfalls Pflicht – und separat.
✅ Lösung: Beides gleichzeitig erledigen – am besten via Dienstleister.
Schätzungen sind für den Anfang erlaubt – aber die jährliche Mengenmeldung muss die tatsächlichen Mengen abbilden. Wer dauerhaft zu geringe Mengen meldet, riskiert Nachforderungen und im schlimmsten Fall Sanktionen.
✅ Lösung: Jahresende-Meldung mit echten Zahlen aus der Buchhaltung abgleichen.
Nach der Erstregistrierung ist die Pflicht nicht erledigt. Jedes Jahr muss eine Mengenmeldung abgegeben werden. Wer das versäumt, kann aus dem Register gestrichen werden – mit allen Konsequenzen für Marktplatzzugänge.
✅ Lösung: Kalendererinnerung setzen oder Dienstleister damit beauftragen.
Viele Händler gehen davon aus, dass die Pflicht erst ab einem bestimmten Umsatz oder einer Mindestmenge greift. Das Verpackungsgesetz kennt diese Bagatellgrenze nicht. Mitbewerber und Wettbewerbsverbände prüfen das LUCID-Register aktiv und mahnen ab.
✅ Lösung: Lieber einmal zu viel prüfen. Unsere Erstprüfung ist kostenlos.
Ein guter Dienstleister erledigt Registrierung, duales System und Jahresmeldung für Sie – für wenige Euro im Jahr.
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