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Herstellerbegriff & Matrix

Orientierung: Wer gilt als Erstinverkehrbringer? Matrix für typische Szenarien (Shop, Import, Reseller, Dropshipping).

Matrix (vereinfachte Entscheidungshilfe)

Im VerpackG-Kontext ist „Hersteller“ nicht zwingend der Fabrikant. Entscheidend ist häufig, wer die verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt.

Szenario Tendenz Hinweis
Eigene Marke, Versand an Endkunden (DE) Meist betroffen Sie bringen Verpackungen in Verkehr (Produkt/Versand).
Import aus Nicht-EU nach DE Sehr häufig betroffen Der Importeur kann als Erstinverkehrbringer gelten.
Reseller kauft ein und versendet neu Oft betroffen (Versandverpackung) Versandverpackung kann bei Ihnen liegen, Produktverpackung ggf. beim Vorlieferanten.
Dropshipping Häufig unklar Kommt auf den Verpackungs-/Inverkehrbringungsfluss an → prüfen lassen.
Nur digitale Produkte Meist nicht betroffen Keine Verpackungen im Verkehr.
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Wichtig

Diese Matrix ist eine Orientierungshilfe (keine Rechtsberatung). Bei Grenzfällen lohnt sich eine kurze Prüfung, bevor Sie Zeit verlieren oder unnötige Kosten auslösen.

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