Die Registrierungspflicht betrifft viele – oft auch dann, wenn man es nicht erwartet. Hier sind alle relevanten Gruppen im Überblick.
Betroffen ist jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringt. Das klingt kompliziert, bedeutet aber schlicht: Wer in Deutschland Produkte verkauft und dabei Verpackungen verwendet oder versendet, ist in der Regel betroffen.
Software-Downloads, E-Books, Online-Kurse – wenn keine physische Ware versendet wird, entsteht keine LUCID-Pflicht.
Beratung, Design, Programmierung – wer ausschließlich Dienstleistungen erbringt und keine Waren verschickt, ist nicht betroffen.
In sehr spezifischen Fällen kann die Pflicht auf den Hersteller übertragen sein – das ist aber die Ausnahme und bedarf einer genauen Prüfung.
Verlasse Sie nicht auf Ausnahmen, ohne sie geprüft zu haben. Die häufigste und teuerste Fehlannahme ist: „Ich bin so klein, das gilt für mich nicht." Das Verpackungsgesetz kennt keine Bagatellgrenze. Im Zweifel: prüfen lassen.